Bilanzierung Gemäß § 242 HGB hat jeder Kaufmann zu Beginn des Handelsgewerbes und für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres einen das Verhältnis seines Vermögens und seiner Schulden darstellenden Abschluss (Eröffnungsbilanz, Bilanz) aufzustellen. |
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Das HGB hält viele Vorschriften bereit, die bestimmen wie eine Bilanz zu erstellen ist, was sie beinhalten und wie sie aussehen muss. Verstöße gegen die einschlägigen Vorschriften können ein empfindliches Buß-, Ordnungs- und Zwangsgeld nach sich ziehen. Egal ob Ihnen die Bilanzierung zu zeitraubend oder zu kompliziert ist wird Ihre Bilanz nicht von Ihnen selbst erstellt, brauchen Sie jemanden, auf den Sie vertrauen können. |
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